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   BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22   

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https://dejure.org/2023,6628
BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22 (https://dejure.org/2023,6628)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2023 - VI ZR 98/22 (https://dejure.org/2023,6628)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - VI ZR 98/22 (https://dejure.org/2023,6628)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne erneute Vernehmung des Zeugen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 544 Abs. 9
    Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne erneute Vernehmung des Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichende Würdigung einer Zeugenaussage setzt Anhörung voraus!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigene Erkenntnisse setzen eigene Feststellungen voraus! (IBR 2023, 493)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 700
  • MDR 2023, 654
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
    Diese rechtsfehlerhafte Anwendung des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verletzt den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 4 mwN).

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
    Ein Anscheinsbeweis kommt zwar in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95, NJW 1996, 1405, 1406, juris Rn. 14; vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Skiunfall

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
    Den vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen (OLG München, r+s 2017, 660, juris Rn. 16 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 12 U 112/19, juris Rn. 4) liegen dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.
  • OLG München, 19.10.1993 - 25 U 2982/93
    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
    c) Das Berufungsgericht wird außerdem Gelegenheit haben, sich mit der Frage zu befassen, ob die FIS-Regel Nr. 3, nach der ein von hinten kommender Skifahrer seine Fahrspur so wählen muss, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet, nur zwischen Skifahrern gilt, die auf derselben Piste talabwärts fahren, oder auch im Streitfall, in dem ein Skifahrer auf einem mit einem Stoppschild versehenen Ziehweg fährt und eine andere Piste quert (vgl. OLG München, OLGR 1994, 97, juris Rn. 5).
  • OLG München, 30.11.2016 - 3 U 2750/16

    Kollision zweier deutscher Skifahrer auf österreichischer Skipiste - Vorfahrt

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
    Den vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen (OLG München, r+s 2017, 660, juris Rn. 16 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 12 U 112/19, juris Rn. 4) liegen dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
    Ein Anscheinsbeweis kommt zwar in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95, NJW 1996, 1405, 1406, juris Rn. 14; vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, NJW 2010, 1072 Rn. 8).
  • BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22

    Befahren einer Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung;

    Ein Anscheinsbeweis kommt in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22, juris Rn. 26; Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - VI ZR 98/22, NJW-RR 2023, 700 Rn. 12; jew. mwN).
  • BGH, 23.11.2023 - V ZR 59/23

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs in

    Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, verletzt die unterbliebene erneute Vernehmung der Zeugen den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 4 f.; Urteil vom 28. Februar 2023 - VI ZR 98/22, NJW-RR 2023, 700 Rn. 6 f.).
  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 17/23

    Berührungsloser Unfall; Betrieb; Zurechnungszusammenhang

    Ein Anscheinsbeweis kommt in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (BGH Beschl. v. 28.2.2023 - VI ZR 98/22, BeckRS 2023, 6492 Rn. 12) .
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